Kircheneintritt und Kirchenaustritt

Kircheneintritt

Wenn Sie getauft wurden, können Sie Ihren Eintritt wieder schriftlich an die Kirchenpflege melden. Möchten Sie dem katholischen Glauben beitreten, haben jedoch das Sakrament der Taufe nicht erhalten, bitten wir Sie mit unserem Pfarrer oder dem Pfarramt Kontakt aufzunehmen.

Kirchenaustritt

Ein Austritt muss schriftlich an die Kath. Kirchenpflege eingereicht werden (in Briefform, damit eine rechtsgültige Unterschrift vorhanden ist). Beachten Sie jedoch, dass der Austritt Ihren Verzicht auf verschiedene Dienste der Kirche ist, von der Sie sich durch Ihre öffentlich-rechtliche Erklärung distanzieren. Die Mitgliedschaft zur Kirche ist auch aus Gründen der Gerechtigkeit und Überzeugung gegenüber Ihnen und Ihren Mitgläubigen angebracht, wenn Sie zum Beispiel bei einer Taufe Pate sein möchten, Ihre Kinder den Religionsunterricht besuchen möchten - Ihre Kinder zur 1. Hl. Kommunion / Firmung bringen möchten. Ebenso gilt dies, wenn Sie wünschen, kirchlich bestattet zu werden. Vergessen Sie bitte nicht, dass Sie durch die Taufe mit Gott verbunden sind und dies auch durch Ihren Austritt bleiben.